Aktueller NRW-Hinweis zur Sportanlagen-Nutzung

Die neuen Regelungen der Corona-Schutzverordnung sind insbesondere beim Thema „Befreiung von der Testpflicht bei 2G plus“ bzw. „Wer gilt als geboostert“ nicht einfach nachvollziehbar. Durch die Kurzfristigkeit der Einführung bei vielen Sportlern, Verantwortlichen und Besuchern,  auch bei uns im Verein, hat dies zu Unsicherheiten geführt.

Aus diesem Grund hier das beigefügte PDF vom LSB NRW, um eine kurze genaue Übersicht über das Thema geben.

Aktuelle Informationen zur Corona-SchVO im Sport findet der Interessierte außerdem unter:

https://www.gronau.de/leben-in-gronau/freizeit/sport/ehrenamt-fuer-den-sport/

Selbstverständlich gilt auf den Sportanlagen dazu weiter die AHA-Regel!

Hier die anschauliche LSB-Erklärung auch gerne zum Herunterladen:

Wann gilt man in NRW als geboostert-2 (1)