Nicht gerade erfreut waren unsere Verantwortlichen der 2. Frauenmannschaft nach einer Kreisspruchkammersitzung von der letzten Woche. Denn Fortunen-Frauenobmann Harry de Wagt hatte ein Einspruch gegen die nachträgliche negative Spielwertung einer Meisterschaftspartie gegen FC Epe eingelegt. Ursprünglich hatten die Fortunen das Match mit 4:0 in den Bülten gewonnen. Kurz danach wurde aber die Partie mit 2:0 für FC Epe gewertet, weil 3 Spielerinnen aus dem Fortunen -Landesliga-Kader die Spielberechtigung für die Kreisliga B entzogen wurde.
Wie in der Sitzung bekannt wurde, hatte Liga-Konkurrent Westfalia Osterwick nach der Partie einen Einspruch gegen die Wertung eingelegt. So wurde schon im Vorfeld der Partie Obmann de Wagt bei Staffelleiterin Brigitte Komsthöft angefragt, ob Spielerinnen der 1. Frauenmannschaft nach der 5 Tage-Aussetzregel für das Reserveteam wirklich spielberechtigt sind. Dies wurde von der Staffelleiterin eindeutig bestätigt. Sie teilte damit seine Auffassung, dass ein Einsatz zu der Partie unbedenklich sei. Allerdings hatte Komsthöft nach der Partie ihre Endscheidung unvorhersehbar wieder revidiert und als Konsequenz das Spiel als Niederlage gegen die Fortunen gewertet. Die Spruchkammer begründete die neue Wertung mit der Auffassung, dass alle mündlichen Auskünfte zu den Durchführungsbestimmungen von Staffelleitern keine sportrechtliche Relevanz haben. Natürlich waren de Wagt und Mannschaftsbetreuer Herward Diefenbach nach der Sitzung mächtig bedient. „Für uns war das ein Stück aus dem sportlichen Tollhaus,“ war dann auch de Wagt mächtig angefressen. „Wenn wir uns an die Durchführungbestimmungen aus unserer Sicht genau halten wollen und uns dies noch sicherheitshalber bestätigen lassen, kann man einfach nicht zu einer solchen Entscheidung kommen,“ polterte de Wagt weiter. „Das die Staffelleiterin sich dafür entschuldigt hat, macht die Sache auch nicht besser,“ fügte der Obmann kopfschüttelt noch hinzu. Trotzdem wollen nun die Fortunen zähneknirschend das Urteil mit dem einhergehenden 75 Euro Ordnungsgeld und die Verfahrenskosten anerkennen. „Noch so eine seltsame Entscheidung von nächst höherer Stelle wäre für uns einfach nicht zu verkraften,“ hielt de Wagt kein Blatt vor dem Mund, zu der aus seiner Sicht absolut nicht nachvollziehbaren Entscheidung. Als weiteren Beleg für die kuriose Endscheidungsfindung der Spruchkammer nahm de Wagt noch das 30 Euro Ordnungsgeld für den zur Sitzung nicht erschienenen FC Epe. „Warum, sie hätten sowieso nichts zu Entscheidungsfindung beitragen können?“ war de Wagt felsenfest überzeugt.
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